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Das sollten sie vorab noch wissen
Der ReiseTERMIN: Haben sie
sich für eine individuelle Tour entschieden, so senden sie uns bitte
ihre unverbindliche Anfrage und ihren gewünschten Termin. Diesen stimmen
wir mit unserem Scoutteam ab. Danach erhalten sie von uns eine
Terminbestätigung oder einen weiteren Terminvorschlag.
Die ReiseANFORDERUNGEN: Ob
SUV geeignet, kindertauglich, mit Haustieren fahrbar, und was auch immer
sie wünschen, wir stimmen es vor Abschluss eines Reisevertrages mit
ihnen ab.
Der ReiseVERLAUF: Die
ausgeschriebenen Reisebeschreibungen bieten einen ersten Rahmen ihrer
Reise. Innerhalb dieses Rahmens gibt es sicher viel Platz für ihre
speziellen Interessen, die wir gerne berücksichtigen.
Aus diesen Reisen und Touren können sie ihr individuelles 4x4eastward Offroad-Abenteuer wählen:
WOCHENEND-TOUREN | ||
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KURZE - REISEN | ||
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für Klubs und Freundeskreise die sich mit
mehr als drei Fahrzeugen gemeinsam anmelden, organisieren wir
Abenteuer, Ausfahrten und Events auf Anfrage: Zu euren Vorgaben, zu
eurem Wunschtermin und exklusiv für eure Gruppe, ganz gleich wie viele
Teilnehmer ihr mitnehmen wollt.
In den vergangenen Jahren zählten Ausfahrten für den Deutschen
Landcruiser Club, das Offroad-Forum.de und viele weitere Klubs und
Freundesgruppen dazu.Aber auch
4x4 Hardcore-Klubs und Freundeskreise aus dem In- und Ausland nutzten
unsere speziell organisierten Touren und Reisen. Als kleine
Inspiration hier eine Themenauswahl:
Ausfahrten I Camping-Outdoor Reisen I 4x4 und Geocaching I Roadbook - Touren I Klub-Kurzreisen I Hardcore - Touren I Klub - Wettbewerbe
Zeitzone Polen:
identisch mit der deutschen Zeit
Einreise mit Kraftfahrzeugen
Es empfiehlt sich, den einheitlichen europäischen Unfallbericht als
Vordruck mitzuführen, da er im Schadenfall die Abwicklung erleichtern
kann.
Tagsüber ist in Polen mit Abblendlicht (Tagfahrlicht wird akzeptiert) zu fahren.
Höchstgeschwindigkeiten erlaubt sind innerorts 50km/h (23 - 05:00 Uhr 60km/h) und ausserorts 90 km/h.
Promillegrenze in Polen beträgt 0,3promille. Fahren unter
Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis
zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet und kann im
Falle eines Unfalls als Straftat verfolgt und geahndet werden.
Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme
hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in
Straßencafés etc.
Reflektoren bzw. eine Lichtquelle müssen von Fußgängern bei schlechter Sicht und während der
Dunkelheit außerhalb von Ortschaften getragen werden, damit sie besser
sichtbar sind. Fußgänger müssen diese Reflektoren (auch Katzenaugen
genannt) an der Oberbekleidung anbringen.